{"id":331,"date":"2011-01-18T23:18:29","date_gmt":"2011-01-18T22:18:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schachbezirk-freiburg.de\/?page_id=331"},"modified":"2011-01-18T23:18:29","modified_gmt":"2011-01-18T22:18:29","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schachbezirk-freiburg.de\/?page_id=331","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"satzung\">\n<h2>\u00a7 1 &#8211; Name und Wesen<\/h2>\n<p>Der &#8222;Schachbezirk Freiburg\/Breisgau e.V.&#8220;, im folgenden &#8222;Bezirk&#8220; genannt, hat seinen Sitz in Freiburg. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 &#8211; Zweck und Aufgaben<\/h2>\n<h3>2.1<\/h3>\n<p>Der Bezirk verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung.<\/p>\n<h3>2.2<\/h3>\n<p>Der Bezirk ist Mitglied im Badischen Schachverband e.V. und im Badischen Sportbund Freiburg. Er erkennt deren Satzungen und Ordnungen als f\u00fcr sich bindend an.<\/p>\n<h3>2.3<\/h3>\n<p>Seine Aufgabe ist die Pflege und F\u00f6rderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin nach den Grunds\u00e4tzen des Amateursports. Er widmet sich vor alllem auch der Aufgabe, die Jugend f\u00fcr das Schachspiel zu gewinnen.<\/p>\n<h3>2.4<\/h3>\n<p>Entsprechend seiner Aufgabe ist der Bezirk parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.<\/p>\n<h3>2.5<\/h3>\n<p>Der Bezirk ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<h3>2.6<\/h3>\n<p>Mittel des Bezirkes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bezirkes.<\/p>\n<h3>2.7<\/h3>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 &#8211; Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<h2>\u00a7 4 &#8211; Mitgliedschaft<\/h2>\n<h3>4.1<\/h3>\n<p>Mitglied im Bezirk k\u00f6nnen nur Schachvereine oder Vereine mit Schachabteilung werden.<\/p>\n<h3>4.2<\/h3>\n<p>Die Aufnahme als Mitglied in den Bezirk setzt einen schriftlichen Antrag voraus.<\/p>\n<h3>4.3<\/h3>\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Bezirksvorstand.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 &#8211; Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<h3>5.1<\/h3>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Bezirks im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen teilzunehmen.<\/p>\n<h3>5.2<\/h3>\n<p>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Bestrebungen des Bezirkes nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<h3>5.3<\/h3>\n<p>Die Mitglieder haben Beitr\u00e4ge an den Bezirk zu entrichten. \u00dcber die H\u00f6he des Beitrages entscheidet die Bezirksversammlung.<\/p>\n<h3>5.4<\/h3>\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Vertreter zur Bezirksversammlung zu entsenden.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 &#8211; Ende der Mitgliedschaft<\/h2>\n<h3>6.1<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Vereinsaufl\u00f6sung oder Ausschluss.<\/p>\n<h3>6.2<\/h3>\n<p>Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Bezirksvorstand.<\/p>\n<h3>6.3<\/h3>\n<p>Der Bezirksvorstand kann aus schwerwiegenden Gr\u00fcnden Mitglieder ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>6.4<\/h3>\n<p>Das Mitglied hat das Recht, innerhalb von vier Wochen mit eingeschriebenem Brief beim Bezirksvorstand gegen den Ausschluss Einspruch zu erheben. Bei Einspruch f\u00e4llt die endg\u00fcltige Entscheidung durch die Bezirksversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 &#8211; Bezirksorgane<\/h2>\n<p>Die Organe des Bezirkes sind:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>die Bezirksversammlung<\/li>\n<li>der Bezirksvorstand<\/li>\n<li>die Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 &#8211; Bezirksversammlung<\/h2>\n<h3>8.1<\/h3>\n<p>Die Bezirksversammlung ist einmal j\u00e4hrlich durch den Bezirksleiter einzuberufen. Eine Versammlung ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt, oder wenn der Bezirksvorstand dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Eine Versammlung ist durch Ver\u00f6ffentlichung der Tagesordnung mit Angabe von Termin und Ort der Versammlung sowie sp\u00e4tester Einreichungstermin f\u00fcr Antr\u00e4ge zur Versammlung im Verbandsorgan des Badischen Schachverbandes e.V. einzuberufen. Die Einberufung ist sp\u00e4testens in dem Kalendermonat vor dem Versammlungstermin zu ver\u00f6ffentlichen.  Sie ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<h3>8.2<\/h3>\n<p>Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Bezirksvorstandes<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer mit Entlastung des Kassenwartes<\/li>\n<li>Entlastung des Bezirksvorstandes<\/li>\n<li>Wahl des Bezirksvorstandes und zweier Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Best\u00e4tigung des Bezirksjugendwartes<\/li>\n<li>Festsetzung des Bezirksbeitrages<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber den Haushaltsplan<\/li>\n<li>Wahl der Delegierten f\u00fcr den Verbandstag<\/li>\n<\/ol>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, Antr\u00e4ge zur Tagesordnung einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind mindestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung schriftlich beim Bezirksleiter einzureichen. Ma\u00dfgebend ist das Datum des Poststempels.<\/p>\n<h3>8.3<\/h3>\n<p>Beschlussfassung der Bezirksversammlung.<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Den Vorsitz der Bezirksversammlung f\u00fchrt der Bezirksleiter<\/li>\n<li>Die Bezirksversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, diese Satzung schreibt eine andere Mehrheit vor.<\/li>\n<li> Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Die Stimmabgabe f\u00fcr ein anderes Mitglied ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Stimmabgabe, soweit nicht die Satzung entgegensteht.<\/li>\n<li>Die Wahl der Mitglieder f\u00fcr den Bezirksvorstand und der Kassenpr\u00fcfer erfolgt geheim, wenn ein Mitglied dies beantragt.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Wahl des Bezirksvorstandes und der Kassenpr\u00fcfer ist die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Ergibt der zweite Wahlgang abermals Stimmengleichheit, entscheidet das Los.<\/li>\n<li>\u00dcber jede Bezirksversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Bezirksleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Jedes Mitglied erh\u00e4lt ein Exemplar zugeschickt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 &#8211; Bezirksvorstand<\/h2>\n<h3>9.1<\/h3>\n<p>Dem Bezirksvorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>der Bezirksleiter<\/li>\n<li>der Stellvertreter des Bezirksleiters<\/li>\n<li>der Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>der Kassenwart<\/li>\n<li>der Spielleiter der Mannschaftsk\u00e4mpfe<\/li>\n<li>der Spielleiter f\u00fcr Pokal\/Blitz<\/li>\n<li>der Schulschachwart<\/li>\n<li>der Jugendwart<\/li>\n<li>der Pressewart<\/li>\n<li>der Referent f\u00fcr Wertungszahlen<\/li>\n<li>der Seniorenbeauftragte<\/li>\n<li>der Internetbeauftragte<\/li>\n<li>vier Beisitzer<\/li>\n<\/ol>\n<h3>9.2<\/h3>\n<p>Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden jeweils f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer werden j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt und d\u00fcrfen dem Bezirksvorstande nicht angeh\u00f6ren.<\/p>\n<h3>9.3<\/h3>\n<p>In den geraden Jahren stehen folgende Posten zur Wahl:<br \/>\nb. der Stellvertreter des Bezirksleiters<br \/>\nd. der Kassenwart<br \/>\nf. der Spielleiter f\u00fcr Pokal\/Blitz<br \/>\nk. der Referent f\u00fcr Wertungszahlen<br \/>\nl. der Internetbeauftragte<br \/>\nm.zwei Beisitzer<\/p>\n<p>In den ungeraden Jahren stehen die anderen Posten zur Wahl:<br \/>\na. der Bezirksleiter<br \/>\nc. der Schriftf\u00fchrer<br \/>\ne. der Spielleiter f\u00fcr Mannschaftsk\u00e4mpfe<br \/>\ng. der Schulschachwart<br \/>\ni. der Pressewart<br \/>\nk. der Seniorenbeauftragte<br \/>\nm. zwei Beisitzer<\/p>\n<p>Der h. Jugendwart wird von der Jugendversammlung des Bezirks gew\u00e4hlt und muss von der Bezirksversammlung best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<h3>9.4<\/h3>\n<p>Der Bezirksvorstand regelt alle Bezirksangelegenheiten, soweit sie nicht einem anderen Organ des Badischen Schachverbandes vorbehalten sind oder von der Bezirksversammlung entschieden werden.<\/p>\n<h3>9.5<\/h3>\n<p>Die Sitzungen des Bezirksvorstandes werden vom Bezirksleiter oder seinem Stellvertreter nach Bedarf einberufen.<\/p>\n<h3>9.6<\/h3>\n<p>Der Bezirksvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf seiner Mitglieder, darunter der Bezirksleiter oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bezirksleiters, bei Verhinderung die seines Stellvertreters, den Ausschlag.<\/p>\n<h3>9.7<\/h3>\n<p>Der Bezirk wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB vertreten durch den Bezirksleiter und seinen Stellvertreter. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.<\/p>\n<h3>9.8<\/h3>\n<p>Der Kassenwart f\u00fchrt die gesamten Kassengesch\u00e4fte des Bezirkes. Er erstellt den Jahresabschlussbericht f\u00fcr die Bezirksversammlung und legt jeweils einen Haushaltsplan f\u00fcr das kommende Jahr zur Beschlu\u00dffassung vor.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 &#8211; Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Rechnungsf\u00fchrung<\/h2>\n<h3>10.1<\/h3>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden in der Bezirksversammlung festgesetzt.<\/p>\n<h3>10.2<\/h3>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind sp\u00e4testens vier Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Im Falle des Verzugs kann der Bezirksvorstand das Mitglied bis zur Zahlung vom Spielbetrieb ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>10.3<\/h3>\n<p>Die Bezirkskasse ist j\u00e4hrlich einmal durch die gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer vor der Bezirksversammlung zu pr\u00fcfen. Unvermutete Pr\u00fcfungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 &#8211; Jugendordnung<\/h2>\n<p>Die Jugendordnung ist Bestandteil der Bezirkssatzung<\/p>\n<h2>\u00a7 12 &#8211; Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur in der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 &#8211; Aufl\u00f6sung des Bezirks<\/h2>\n<h3>13.1<\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Bezirkes kann nur durch die zu diesem Zwecke einberufene Bezirksversammlung erfolgen. Sie bedarf der Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder.<\/p>\n<h3>13.2<\/h3>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Bezirks ist das vorhandene Verm\u00f6gen dem Badischen Schachverbande e.V. zuzuf\u00fchren, mit der Auflage, es f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 &#8211; Inkrafttreten der Satzung<\/h2>\n<p>Die vorliegende Satzung ist in der Bezirksversammlung am 14. Juni 1988 in Endingen beschlossen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<h2>Bezirksjugendordnung<\/h2>\n<h2>\u00a7 1 &#8211; Name und Wesen<\/h2>\n<p>Die Schachjugend Bezirk Freiburg ist als Jugendabteilung des Bezirkes die freie Gemeinschaft der Jugend der Schachvereine und Schachabteilungen des Schachbezirks Freiburg\/Breisgau e.V.<\/p>\n<p>Sie ist mit Ausnahme des Schulschachs zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Bezirks.<\/p>\n<p>Die Jugendordnung als Teil der Bezirksordnung ist Grundlage f\u00fcr die Jugendabteilung des Schachbezirks Freiburg\/Breisgau e.V. Die Schachjugend Bezirk Freiburg f\u00fchrt und verwaltet sich selbst\u00e4ndig im Rahmen der Bezirkssatzung.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 &#8211; Ziele<\/h2>\n<h3>2.1<\/h3>\n<p>Die Jugendabteilung des Schachbezirks gibt den jugendlichen Mitgliedern der Vereine Hilfe bei ihrer Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung. Sie f\u00f6rdert das Schachspiel als sportliche Disziplin, das in besonderem Ma\u00dfe dazu geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entwicklung und Bildung der Jugend zu dienen.<\/p>\n<h3>2.2<\/h3>\n<p>Die Schachjugend Bezirk Freiburg bekennt sich zu den Grunds\u00e4tzen und Zielen der Schachjugend Baden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 &#8211; Zweck und Aufgaben<\/h2>\n<h3>3.1<\/h3>\n<p>Aufgabe der Schachjugend Bezirk Freiburg sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Durchf\u00fchren von Wettk\u00e4mpfen und Turnieren<\/li>\n<li>Ausbildung durch Schulungen<\/li>\n<li>Planung, Organisation und Durchf\u00fchrung besonderer Veranstaltungen<\/li>\n<li>Kontakte zu anderen Bezirken<\/li>\n<\/ul>\n<h3>3.2<\/h3>\n<p>Der Schachjugend Bezirk Freiburg obliegt in Abstimmung mit dem Schachbezirk die Vertretung der Jugendlichen des Bezirkes gegen\u00fcber dem Badischen Schachverband, der Schachjugend Baden und anderen Sportorganisationen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 &#8211; Mitgliedschaft<\/h2>\n<h3>4.1<\/h3>\n<p>Die Schachjugend Bezirk Freiburg besteht aus der Jugend der Mitgliedsvereine des Schachbezirks Freiburg e.V.<\/p>\n<h3>4.2<\/h3>\n<p>Zur Schachjugend Bezirk Freiburg z\u00e4hlen:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Jugendlichen der Mitgliedsvereine des Schachbezirks Freiburg bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (Stichtag ist der 01.01.)<\/li>\n<li>Jugendwarte, &#8211; leiter, -trainer und andere f\u00fcr die Schachjugend Bezirk Freiburg oder f\u00fcr die Jugend der Mitgliedsvereine t\u00e4tige.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 &#8211; Finanzierung<\/h2>\n<p>Die Jugendabteilung erh\u00e4lt nach Vorlage ihres Haushaltsvorschlages j\u00e4hrlich einen Betrag vom Bezirk, der dem Vorhaben der Jugendabteilung und den M\u00f6glichkeiten des Bezirks angemessen ist.  Sie ist berechtigt, daneben einen Beitragssatz direkt von den einzelnen Vereinen des Schachbezirks zu erheben,  den die Jugendversammlung in H\u00f6he und Staffelung beschlie\u00dfen und die Bezirksversammlung mit einfacher Mehrheit genehmigen muss.<\/p>\n<p>Die Jugendabteilung wirtschaftet selbst\u00e4ndig und eigenverantwortlich \u00fcber die ihr vom Bezirk zur Verf\u00fcgung gestellten finanziellen Mittel sowie sonstigen Einnahmen (z.B. Startgelder).  Sie ist verantwortlicher Empf\u00e4nger von Zusch\u00fcssen f\u00fcr jugendpflegerische Ma\u00dfnahmen an den Bezirk. Die Verwendung der der Jugendabteilung zuflie\u00dfenden Mittel erfolgt nach der Finanzordnung der Schachjugend.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 &#8211; Organe<\/h2>\n<p>Organe der Schachjugend Bezirk Freiburg sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der Jugendausschuss<\/li>\n<li>die Jugendversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<h2>\u00a7 7 &#8211; Jugendausschuss<\/h2>\n<h3>7.1<\/h3>\n<p>Der Jugendausschuss der Schachjugend wird gebildet durch den<\/p>\n<ul>\n<li>Bezirksjugendwart und 1. Turnierleiter<\/li>\n<li>stellvertretenden Bezirksjugendwart und 2. Turnierleiter<\/li>\n<li>Jugendkassenwart<\/li>\n<li>Jugendsprecher<\/li>\n<li>stellvertretenden Jugendsprecher<\/li>\n<\/ul>\n<h3>7.2<\/h3>\n<p>Die Jugendversammlung w\u00e4hlt den Jugendausschuss mit Ausnahme des Jugendsprechers und des stellvertretenden Jugendsprechers f\u00fcr zwei Jahre. Der Jugendsprecher und der stellvertretende Jugendsprecher wird nach \u00a7 11.3 gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied eines Vereines des Schachbezirks Freiburg. F\u00fcr die Jugendsprecher gelten dabei die in \u00a7 11.3 gemachten Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<h3>7.3<\/h3>\n<p>Wird ein Ausschussamt im Laufe der Wahlperiode frei, ist der Jugendausschuss berechtigt, bis zur n\u00e4chsten Jugendversammlung das Amt anderweitig zu besetzen.<\/p>\n<h3>7.4<\/h3>\n<p>Der Bezirksjugendwart oder sein Stellvertreter vertritt die Schachjugend Bezirk Freiburg nach innen und au\u00dfen.\u00a0 Er bzw. im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter ist Vorsitzender des Jugendausschusses. Der Bezirksjugendwart geh\u00f6rt dem Vorstand des Schachbezirks Freiburg an und bedarf als Vorstandsmitglied der Best\u00e4tigung durch die Bezirksversammlung.<\/p>\n<h3>7.5<\/h3>\n<p>Der Jugendausschuss erf\u00fcllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Schachbezirks Freiburg und der Jugendordnung der Schachjugend sowie der Beschl\u00fcsse der Jugendversammlung.<br \/>\nEr regelt alle Jugendangelegenheiten, sofern sie nicht von der Bezirksjugendversammlung  oder der Schachjugend Baden entschieden werden.<\/p>\n<h3>7.6<\/h3>\n<p>Jedes Mitglied des Jugendausschusses hat in dessen Sitzungen eine Stimme. Dieser fasst seine Beschl\u00fcsse mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<h3>7.7<\/h3>\n<p>Der Vorsitzende ruft nach Bedarf Sitzungen des Jugendausschusses ein, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich. Er muss eine Sitzung einberufen, wenn dies mindestens zwei Ausschussmitglieder unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangen.<\/p>\n<h3>7.8<\/h3>\n<p>Die Einberufung des Jugendausschusses soll mit Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Sitzung erfolgen. Er ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einberufung beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Ausschu\u00dfmitglieder anwesend ist.<\/p>\n<h3>7.9<\/h3>\n<p>Der Jugendausschuss hat das Recht, nicht stimmberechtigte Mitarbeiter f\u00fcr besondere, befristete Aufgaben heranzuziehen.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 &#8211; Jugendversammlung<\/h2>\n<h3>8.1<\/h3>\n<p>Die Jugendversammlung besteht aus dem Jugendausschuss, den Vereinsjugendleitern und  -jugendsprechern des Bezirkes. Den Vorsitz f\u00fchrt der Bezirksjugendwart.<\/p>\n<h3>8.2<\/h3>\n<p>Die ordentliche Jugendversammlung tritt mindestens einmalj\u00e4hrlich zusammen. Sie findet in der Regel vor der j\u00e4hrlichen Bezirksversammlung statt. Sie wird mindestens vier Wochen vor dem durch den Jugendausschuss festgelegten Termin durch den Vorsitzenden der Schachjugend Bezirk Freiburg unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.<\/p>\n<h3>8.3<\/h3>\n<p>Der Jugendausschuss kann eine au\u00dferordentliche Jugendversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichetet, wenn es mindestens ein Viertel der Vereine des Schachbezirks Freiburg\/Breisgau unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<br \/>\nDie au\u00dferordentliche Jugendversammlung muss in diesem Falle innerhalb von vier Wochen stattfinden. Sie ist in dieser Frist, sp\u00e4testens jedoch zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin, schriftlich bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<h3>8.4<\/h3>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Jugendversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter beschlu\u00dff\u00e4hig.<\/p>\n<h3>8.5<\/h3>\n<p>Die Jugendversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<ol>\n<li>Erlass, \u00c4nderung und Erg\u00e4nzung der in \u00a7 14 aufgef\u00fchrten Ordnungen<\/li>\n<li>Festlegung der Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Jugendausschusses<\/li>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Jugendausschusses und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Jugendausschusses<\/li>\n<li>Wahl des Jugendausschusses<\/li>\n<li>Wahl der Delegierten f\u00fcr die Jugendversammlung der Schachjugend Baden<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<h3>8.6<\/h3>\n<p>Antr\u00e4ge f\u00fcr die Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Jugendversammlung bzw. eine Woche vor der au\u00dferordentlichen Jugendversammlung schriftlich beim Bezirksjugendwart eingereicht sein. Sie sind den anderen Ausschussmitgliedern sp\u00e4testens eine Woche vor der Jugendversammlung bzw. drei Tage vor der au\u00dferordentlichen Jugendversammlung zur Kenntnis zu bringen.<br \/>\nAlle Antr\u00e4ge sind mit schriftlicher Begr\u00fcndung beim Bezirksjugendwart einzureichen.<br \/>\nAntragsberechtigt ist der in \u00a7 4.2 genannte Personenkreis<\/p>\n<h3>8.7<\/h3>\n<p>Die Jugendversammlung kann nur \u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df eingereichte Antr\u00e4ge beschlie\u00dfen. Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen zur Beschlu\u00dffassung zugelassen werden, wenn sich mehr als zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten hierf\u00fcr entscheiden. Dringlichkeitantr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Jugendordung sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3>8.8<\/h3>\n<p>Stimmberechtigt sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitglieder des Jugendausschusses au\u00dfer bei Entlastungen)<\/li>\n<li>die Jugendleiter der Vereine des Schachbezirks Freiburg oder ihre beauftragten Stellvertreter<\/li>\n<li>die Jugendsprecher der Vereine des Bezirkes oder deren jugendliche Vertreter<\/li>\n<\/ol>\n<h3>8.9<\/h3>\n<p>Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme; jeder Verein kann maximal  zwei Delegierte stellen: Den Vereinsjugendleiter bzw. -wart und den Vereinsjugendsprecher bzw. deren  jeweilige beauftragte Vertreter. Bezirksjugendausschu\u00dfmitglieder haben je eine Stimme, die nicht auf die Stimmenzahl ihres Vereines  angerechnet wird.<\/p>\n<h3>8.10<\/h3>\n<p>Die Jugendversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in dieser Ordnung f\u00fcr eine Abstimmung keine andere Mehrheit bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 &#8211; Wahlen<\/h2>\n<h3>9.1<\/h3>\n<p>Wahlen erfolgen grunds\u00e4tzlich geheim.<\/p>\n<h3>9.2<\/h3>\n<p>Wird f\u00fcr ein Amt nur eine Person vorgeschlagen, kann die Wahl auf einstimmigen Wunsch der Versammlung durch offene Abstimmung erfolgen.<\/p>\n<h3>9.3<\/h3>\n<p>Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie vorher schriftlich ihre Bereitschaft, das Amt anzunehmen, erkl\u00e4rt haben.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 &#8211; Protokoll<\/h2>\n<p>\u00dcber jede Sitzung des Jugendausschusses und der Jugendversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Das Protokoll muss enthalten: eine Liste s\u00e4mtlicher Anwesender, die eingereichten Antr\u00e4ge und die Beschl\u00fcsse mit dem Abstimmungsergebnis. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen und muss von der n\u00e4chsten Versammlung des jeweiligen Gremiums genehmigt werden. Jedem Verein des Schachbezirks Freiburg ist ein Exemplar zuzuschicken.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 &#8211; Jugendsprecher<\/h2>\n<h3>11.1<\/h3>\n<p>Die Vereine des Bezirkes entsenden zur Jugendversammlung je einen Jugendsprecher bzw. einen beauftragten Jugendspieler als Vertreter.<\/p>\n<h3>11.2<\/h3>\n<p>Zur Aus\u00fcbung des aktiven und passiven Stimm- und Wahlrechts muss als untere Altersbegrenzung das zw\u00f6lfte Lebensjahr vollendet sein, als obere Altersbegrenzung gilt das Auslaufen der Amtsperiode beim Erreichen des in \u00a7 4.2 unter 1. festgelegten  H\u00f6chstalters.<\/p>\n<h3>11.3<\/h3>\n<p>Bei der Wahl des Jugendsprechers der Schachjugend Bezirk Freiburg und seines Stellvertreters sind nur die Vereinsjugendsprecher bzw. deren beauftragte Vertreter stimmberechtigt.<br \/>\nDie Wahl findet j\u00e4hrlich w\u00e4hrend der ordentlichen Jugendversammlung statt. Das passive Wahlrecht ist in diesem Falle nach oben auf das in \u00a7 4.2.1 festgelegte H\u00f6chstalter begrenzt.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 &#8211; Fachaussch\u00fcsse<\/h2>\n<p>Sowohl die Jugendversammlung als auch der Jugendausschuss sind berechtigt, zur Erf\u00fcllung besonderer Aufgaben Fachaussch\u00fcsse zu bilden.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 &#8211; Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfung wird durch den Kassenwart und die Kassenpr\u00fcfer des Schachbezirks Freiburg\/Breisgau vorgenommen. Ihnen oder einer sonstigen vom Bezirksvorstand damit beauftragten Person ist jederzeit Einblick in die Nachweisf\u00fchrung zu geben. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig vor der Bezirksjugendversammlung die Kasse und die Buchf\u00fchrung der Schachjugend Bezirk Freiburg auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu pr\u00fcfen und der Jugendversammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 &#8211; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h2>\n<p>Die Regelung der Arbeit bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erfolgt durch eine Gesch\u00e4fts-, eine Finanz- und eine Spielordnung.<\/p>\n<h2>\u00a7 15 &#8211; Schlussbestimmungen<\/h2>\n<h3>15.1<\/h3>\n<p>Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten analog die Bestimmungen der Bezirkssatzung<\/p>\n<h3>15.2<\/h3>\n<p>Beschl\u00fcsse der Organe der Jugendabteilung m\u00fcssen, sofern sie nicht der Zustimmung der Bezirksversammlung bed\u00fcrfen, durch den Vorstand des Schachbezirkes Freiburg\/Breisgau genehmigt werden.<br \/>\nBeschl\u00fcsse, die nicht die Billigung des Vorstandes gefunden haben, werden vor ihrer Ausf\u00fchrung an den Jugendausschuss bzw. die Jugendversammlung zur\u00fcckverwiesen. Finden Sie dort erneut ihre Best\u00e4tigung, entscheidet die Bezirksverammlung endg\u00fcltig.<\/p>\n<h3>15.3<\/h3>\n<p>Die Jugendordnung muss von der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von Zweidritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verabschiedet werden. Sie tritt nach der Best\u00e4tigung durch die Bezirksversammlung mit der Eintragung in das Vereinsregister als Anhang der Bezirkssatzung in Kraft.<br \/>\n\u00c4nderungen der Ordnung sind nur m\u00f6glich mit einer Zweidrittelmehrheit der Jugendversammlung und einer Best\u00e4tigung durch mindestens Zweidrittelmehrheit in der Bezirksversammlung.\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Name und Wesen Der &#8222;Schachbezirk Freiburg\/Breisgau e.V.&#8220;, im folgenden &#8222;Bezirk&#8220; genannt, hat seinen Sitz in Freiburg. 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